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Umsetzung der EU-Richtlinie: 500.000 Tonnen Biokraftstoff bis 2008

Presseinformation vom
10. Dezember 2004
Umsetzung der Biokraftstoff-Richtline im Parlament beschlossen

1. Kraftstoffverordnung
Die Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie erfolgt in Österreich durch eine Novelle der Kraftstoffverordnung und durch die Einführung einer Steuerspreizung im Mineralölsteuergesetz.
Die Novelle der Kraftstoffverordnung wurde am 4. November 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Wichtigste Punkte:
· Normierung einer präzisen Definition von (Qualitäts)Biokraftstoffen (BK)
BK müssen aus Biomasse hergestellt sein, Bioethanol muss einen Alkoholanteil von 99 Vol-% haben, Biomasseeigenschaft ist nur gegeben wenn die Ausgangsstoffe unter Einhaltung von cross compliance produziert wurden - nur dieser Qualitätsbiokraftstoff darf beigemischt werden!

· Substitutionsverpflichtung für die Inverkehrbringer 
ab dem 1.10.2005 ist von den Substitutionsverpflichteten ein Anteil von 2,5 % 
ab dem 1.10.2007 ein Anteil von 4,3 % 
ab dem 1.10.2008 ein Anteil von 5,75 % Biokraftstoff oder anderer erneuerbarer Kraftstoffe, gemessen am gesamten vom Substitutionsverpflichteten im Bundesgebiet in Verkehr gebrachten oder verwendeten fossilen Otto- und Dieselkraftstoff pro Jahr, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden.

2. Mineralölsteuergesetz:
Der einstimmige Beschluss im Plenum des NR vom 9.12.2004 sieht vor, dass "sauberer" Kraftstoff (schwefelfrei und beigemischt) künftig steuerlich begünstigt wird. Der Mineralölsteuer (MöST)-Satz für "besonders umweltfreundliche" Kraftstoffe, d.h. schwefelfrei (weniger Feinstaub) und mit einem Mindestanteil (4,4 Vol-%) an beigemischten Biokraftstoffen, wird um 0,5 c/l für Diesel auf 29,7 c/l und für Benzin auf 41,2 c/l gesenkt. 
Für Kraftstoffe, die diese Qualitätskriterien nicht erfüllen, wird der Mineralölsteuersatz bei Diesel um 0,8 c/l auf 32,5 c/l, sowie bei Benzin um 1,3 c/l auf 44,5 c/l angehoben. 
In der reinen Verwendung sind biogene Kraftstoffe weiterhin vollkommen MöST-befreit. 
Für die Reinverwendung von Bioethanol, d.h. E85 - ein Gemisch aus 15% Benzin und 85% Ethanol (100% Ethanol ist aus techn. Gründen - Kaltstartverhalten - nicht möglich) wurde im MÖSTG eine Verordnungsermächtigung zur näheren Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingen geschaffen. Diese Verordnung ist bereits zwischen BMLFUW und BMF politisch abgestimmt. 
Die neuen MöST-Sätze gelten bei Diesel ab 1.Oktober 2005. 
Bei Benzin treten sie erst am 1. Oktober 2007 in Kraft, womit gewährleistet werden soll, dass bis dahin entsprechende Produktionskapazitäten vorhanden sind und die Versorgung mit heimischem Bioethanol in einer ausreichenden Menge gesichert ist.
Die Verschiebung um ein Jahr gegenüber der RV bei Benzin wurde von den Stakeholdern ausdrücklich begrüßt und ermöglichte darüber hinaus auch die Zustimmung der Sozialdemokraten zu dem Gesetzesbeschluss.

Zur Presseinformation "Biokraftstoff" vom 1. Oktober 2004         hier....

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Landwirte als Energiewirte: Lohnunternehmer Johann Glatz aus Stang bei Kirchschlag in der Buckligen Welt erntet seit September 2004 mit einem Field Shuttle System von Claas. Mit dem 6 Meter breiten Schneidwerk können Mais, Gras und Ganzpflanzen rasch, energiesparend und kostengünstig geerntet werden. Die Ernte wird beispielsweise in Biogasanlagen der Buckligen Welt verarbeitet. Aber auch für viehhaltende Betriebe steht der Lohnunternemer zur Verfügung.
Foto:  Lohnunternehmer Johann Glatz, Abg. zum Nationalrat Martin Preineder, Maislieferant Landwirt Vizebgm. von Katzelsdorf, Herbert Böhm

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Österr. Biotreibstoff-Institut