Ökostrom-Gesetz-Novelle sichert Ökostromanteil von 7 % im Jahr 2010

Presseinformation vom
8. Oktober 2004

Anteil von Biomasse- und Biogasanlagen gesetzlich fixiert

Minister Pröll und Bartenstein einigen sich über die Novelle zum Ökostromgesetz
Umweltminister Josef Pröll und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sowie der Koalitionspartner FPÖ haben sich - nach schwierigen Verhandlungen - am Abend des 6. Oktobers über die Novellierung des Ökostromgesetzes geeinigt. Demnach soll der Ökostromanteil bis zum Jahr 2010 auf 7% angehoben werden. Das Fördervolumen für Neuanlagen wird auf EUR 17 Mio. jährlich angehoben. Das im Begutachtungsentwurf vorgesehene generelle Ausschreibungsmodell wird es jetzt nur für Windkraft geben. Die Einspeisetarife werden nunmehr nicht für zehn, sondern 11,25 Jahre garantiert, für die Haushalte soll es insgesamt keine Mehrbelastung geben. Pröll sprach heute im Rahmen einer Pressekonferenz von einer "wichtigen ökologischen Weichenstellung in Richtung Kyoto-Ziel". Es sei in dem nun vorliegenden Regierungsentwurf gelungen, Umwelt- und Wirtschaftsinteressen Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Ökostromanlagen-Betrieben Planungssicherheit zu geben, zeigte sich der Minister über die Einigung zufrieden.
7% Ökostromanteil bis zum Jahr 2010

Die heute von den Ministern Pröll und Bartenstein sowie von Staatssekretär Karl Schweitzer präsentierte Einigung über das Ökostromgesetz sieht als Ziel die Anhebung des Anteils der sonstigen erneuerbaren Energieträger (außer Wasserkraft) an der gesamten jährlichen Stromabgabe auf 7% im Jahre 2010 vor. "Wir wollen mit dieser Novelle eine Heranführung von Ökostrom zur Marktreife, den optimierten Einsatz der Fördermittel und die Verankerung von Effizienzkriterien als Förderungsvoraussetzung für Ökostromanlagen erreichen. Gleichzeitig geht es uns auch um die Planbarkeit des künftigen Bedarfs an Fördermitteln", erklärte Bartenstein. Das Gesetz soll per 01.01.2005 in Kraft treten. Für Anlagen, die bis Jahresende 2004 genehmigt werden und bis Mitte 2006 in Betrieb gehen, gilt noch die alte gesetzliche Regelung.

In der Ökostromnovelle soll (dem nunmehrigen Regierungsentwurf zufolge) ein Unterstützungsvolumen von jährlich EUR 17 Mio. für neue Ökostromanlagen für den Zeitraum 2005 bis 2010 fixiert werden. Während im Begutachtungsentwurf von Bartenstein nur eine Laufzeitgarantie von insgesamt zehn Jahren vorgesehen war, sollen die Einspeisetarife nunmehr über zehn Jahre zu 100% garantiert werden, im 11. Jahr zu 75% und im 12. Jahr zu 50%. Über die gesamte Dauer der Ökostromförderung werden damit circa EUR 1,2 Mrd. an Förderungen vergeben. Die daraus resultierenden Förderbeiträge werden von der unabhängigen Energie Control-Kommission per Verordnung festgelegt.

40% der Förderungen für Biomasseanlagen, 30 % für Biogasanlagen

Von den in Zukunft zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden 40% für die Förderung von Biomasseanlagen, 30% für Biogasanlagen, 20% für Windkraftanlagen sowie 5% für Photovoltaik und 5% für andere Ökostromformen reserviert.

Die Förderung für Windkraftanlagen wird ab 2005 jährlich im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen. Für alle weiteren Ökostromanlagen werden die Fördermittel durch das "First Come First Serve"-Prinzip ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") jeweils jährlich vergeben, wobei eine fixe Kostenbegrenzung sowie gesetzliche Effizienzkriterien fixiert werden. Die Anlagen müssen einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% aufweisen. Jene Anlagen, die diese Effizienzkriterien erfüllen, erhalten die durch Verordnung festzusetzenden Einspeisetarife nach dem oben genannten Prinzip.

In der Ausschreibung und in der Einspeisetarifverordnung ist eine degressive Absenkung der Tarife zur Heranführung der Ökoanlagen an die Marktreife vorgesehen. Sie beträgt für Windkraft 5% der Differenz des Tarifes vom Verrechnungspreis (das sind effektiv 1,7%). Für Anlagen im "First Come First Serve"- System wird die jährliche Degression in der Tarifverordnung festgelegt (ursprünglich war für alle Anlagen eine jährliche Senkung um 5% vorgesehen).

Einrichtung einer Ökoenergie-AG

Ein weiterer Eckpunkt der Reform des Ökostromgesetzes ist die Einrichtung einer Ökoenergie-AG zur optimalen Verwaltung der heimischen Ökostromförderungen und zur Bündelung der bisher zersplitterten Aktivitäten. Mit dieser von Bund (Anteil mindestens 51,4%) und Ländern geführten Aktiengesellschaft soll die Rechts- und Investitionssicherheit der Ökostromanlagenbetreiber gewährleistet werden. Schwierigkeiten, wie sie in der Vergangenheit bei der Abwicklung der Zahlungsströme auf Grund rechtlicher Unsicherheiten aufgetreten sind, sollen damit in Zukunft vermieden werden.

Insgesamt keine Belastung der Haushalte

"Durch die Novelle des Ökostromgesetzes werden laut Staatssekretär Schweitzer insgesamt geringe Auswirkungen auf die Strompreise der Haushalte erwartet. Die durchschnittlichen Förderbeiträge (Zuschläge auf den Strompreis) sollen sich auf Grund des zusätzlichen jährlichen Unterstützungsvolumens von EUR 17 Mio. sowie der derzeit in Planung und in Bau befindlichen Anlagen bis zum Jahr 2010 von derzeit 0,18 Cent/kWh auf etwa 0,41 Cent/kWh erhöhen. Dies entspricht einer Mehrbelastung je Haushalt von nur EUR 3,- im Jahr 2005 - ansteigend bis auf EUR 8,- im Jahr 2010.

"Diesen höheren Zuschlägen aus der Förderung von Ökostrom steht aber das zu erwartende Preissenkungspotenzial im Bereich der Netznutzungsentgelte gegenüber. Im europäischen Vergleich liegen nämlich die österreichischen Netznutzungsentgelte für Haushalte und für Industrie im oberen Spitzenfeld. Die Energie Control-Kommission hat diese Entgelte bereits um EUR 260 Mio. in mehreren Tariffestsetzungs-Verfahren gesenkt. Weitere Schritte ab 01.01.2005 werden zu einer zusätzlichen Senkung führen. Es ist davon auszugehen, dass durch diese absehbare Senkung der Netznutzungsentgelte die von den Konsumenten zu tragenden Mehrkosten für die forcierte Ökostromförderung mehr als kompensiert werden", unterstrich Schweizer. Auf der Stromrechnung müssten übrigens künftig die Anteile des Ökostroms detailliert ausgewiesen werden.

Solide Grundlage für die Ökostromentwicklung in Österreich

"Nachdem uns in den letzten Wochen die Einigung über die Förderung von Biotreibstoffen und die Reduktion von Russpartikeln im Treibstoff gelungen ist, nehmen wir mit der Novelle zum Ökostromgesetz eine weitere wichtige ökologische Weichenstellung vor", stellte Pröll fest. Mit der Novelle werde "eine solide Grundlage für die Ökostromentwicklung in Österreich gelegt". Durch Investitionen in heimische Energie werde die Importabhängigkeit verringert, gleichzeitig setze man wichtige wirtschaftliche Impulse für den ländlichen Raum sowie für die Umwelttechnologie-Entwicklung auch in der Exportorientierung.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf hätte allerdings das Aus für die Ökoenergie in Österreich bedeutet. Nach schwierigen Verhandlungen sei nunmehr ein ausgeglichenes Ergebnis im Interesse der Umwelt und der Wirtschaft erreichen worden. Das gesetzlich definierte Wachstumsziel für Ökostrom von 7% bis 2010 entspreche einem Zuwachs ab 2008 von über 50% gegenüber dem bisherigen Gesetz. Damit könnten fossile Brennstoffe in einem Gegenwert von bis zu 2 Mio. t CO2 ersetzt werden. Der von den Grünen geforderte Ökostromanteil von über 10% hätte Mehrkosten in der Höhe von rund EUR 7 Mrd. bedeutet und sei aus seiner Sicht wirklichkeitsfern, gab der Minister zu bedenken. 

Präsident Schwarzböck ist mit Verbesserung des Ausschreibungssystems zufrieden

"Die bäuerliche Interessenvertretung sieht in der geplanten Novelle einen begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung", erklärte Rudolf Schwarzböck, Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs.
"Das nun im Gesetz verankerte 7-Prozent-Ziel ist sowohl für die prosperierende Branche der Ökostromerzeugung als auch für Umwelt und Klima von äußerst positiver Bedeutung. Denn damit werden einerseits Arbeitsplätze in Wirtschaft, Industrie und Landwirtschaft gesichert und andererseits bis zu 2 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Angesichts der rasant steigenden Ölpreise und der dramatischen klimatischen Veränderungen stellt dieses Verhandlungsergebnis ein Gebot der Stunde dar. Zusammen mit der jüngst beschlossenen verpflichtenden Beimischung von Biotreibstoffen setzte der Landwirtschafts- und Umweltminister einen Meilenstein in der Umwelt- und Agrarpolitik", so Schwarzböck weiter.
Darüber hinaus können wichtige wirtschaftliche Impulse für die ländlichen Regionen, die weitere Entwicklung und den Ausbau der Umwelttechnologien und den Export solcher Anlagen gesetzt werden.

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Foto: Ing. Karl Pfiehl aus Sitzenberg-Reidling vor dem Kontrolllschirm seiner 500 KW-Biogasanlage. In erster Linie wird die eigene Schweinegülle verstromt, zusätzlich kommen Rohstoffe aus der Region (Gemüseabfälle, Maissilage) zum Einsatz. Auch die entstehende Wärme kann (im Gegensatz zu den meisten Kohlekraftwerken!) zu einem großen Teil genutzt werden - einerseits für die Ferkelaufzucht, anderseits wird der naheliegende Ortskern von Reidling mit Fernwärme versorgt.

Fotos: DI Alois Rasinger, Abdruck im Zusammenhang mit dieser Presseinfo honorarfrei. Die Fotos stehen bei Bedarf auch in einer 6 Megapixel-Qualität zur Verfügung. Bitte mail mit Angabe der Bildnummer an den Fotografen

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