Handlungsbedarf bei Novellierung der Zuschlagsverordnung für Ökostrom |
|
|
Presseinformation vom Schreiben vom 16. Jänner an die Landeshauptleute Häupl, Haider, Schausberger und Sausgruber |
| Erzeuger von Ökostrom brauchen wieder wirtschaftliche Sicherheit |
| Auf Grund des steigenden Ökostrom-Anteils und des dadurch
notwendigen, höheren Fördervolumen wurde vom Bundesministerium für
Wirtschaftliche Angelegenheiten eine Zuschlagsverordnung mit durchschnittlich 0,07 Cent/kWh höheren Zuschlägen vorgeschlagen. Der Verordnungsentwurf bezog sich im wesentlichen auf ein von der E-Control erstelltes Gutachten "Bestimmung der Förderbeiträge für Kleinwasserkraft und sonstige Ökoanlagen für 2004". Zuständig für die Festsetzung der Zuschläge sind die vier Ministerien BMWA, BMLFUW, BMGF und BMJ sowie eine Arbeitsgruppe der Landeshauptleute (Wien, Sbg., Vbg. und Ktn.). Die Förderung von Ökostrom für das Jahr 2004 bzw. die neue Zuschlagverordnung, welche von der PRÄKO begrüßt wurde, wurde jedoch auf Grund des Widerstandes von Kärnten vorerst auf den Beiträgen des Jahres 2003 eingefroren, woraus sich eine Investitionslücke von 32 Mio. EUR für das Jahr 2004 ergibt. Mit dem Brief an die zuständigen
Landeshauptleute will Preineder nochmals auf den unhaltbaren Zustand
aufmerksam machen, der große Unsicherheit und wirtschaftliche
Probleme für die Erzeuger von Ökostrom mit sich bringt. |
| Ergeht an die Landeshauptleute: Dr. Michael Häupl, Dr. Jörg Haider, Dr. Franz Schausberger und Dr. Herbert Sausgruber |
| Betreff: Ökostrom-Förderung Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Gemäß Ökostromgesetz, das am 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist, ist der Ökostromanteil auf mindestens 4% bis zum Jahr 2008 anzuheben. Für diese Ökostromanlagen wurde ebenso am 1. Jänner 2003 bundeseinheitliche Einspeistarife für einen Zeitraum von 13 Jahren je nach Energieträger und Größe festgelegt. Der Ökostromanteil ist in den letzten Jahren stetig angestiegen und liegt derzeit bei etwa 1,5% des Gesamtstromverbrauchs (Stand Ende 2003). Es ist also eine durchwegs positive Entwicklung in der Erreichung des Ökostromzieles von 4% bis zum Jahr 2008 zu erkennen. Zur Finanzierung der Ökostrom-Förderung sind gemäß Ökostromgesetz jährlich Förderbeiträge festzulegen. Die Förderbeiträge sind von allen Stromkunden pro kWh zu entrichten. Auf Grund der eingefrorenen Förderbeiträge des Jahres 2003 für das Jahr 2004, entsteht im Bereich "sonstiger Ökostrom" eine Finanzlücke von etwa 32 Mio. EUR. Notwendig wären auf Grund des Ökostromanteils durchschnittlich 0,07 Cent/kWh höhere Zuschläge. Durch diese Finanzlücke von 32 Mio. EUR stehen nach ersten Berechnungen etwa 110 Anlagebetreiber im Bereich Biomasse auf Grund des stark reduzierter Einspeistarife vor dem finanziellen Ruin. Ich appelliere daher an Sie, die Zuschlagsverordnung in der Form, wie sie vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen wurde, zu unterzeichnen, damit das Vertrauen in die Fortsetzung des Weges der erneuerbaren Energie weiterhin gewährleistet bleibt. Im Vertrauen auf Ihre Unterstützung Martin Preineder Abgeordneter zum Nationalrat |
|
||