Handout Preineder bei Pressekonferenz inkl. ergänzende Info |
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Pressekonferenz Preineder: Anhebung der Ökostrom-Zuschläge dringend erforderlich |
| Präsidentenkonferenz fordert rasche Novellierung der Zuschlagsverordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wien
(präko, 14. Jänner 2004). „Ökostromanlagen tragen wesentlich zur
Erreichung des Kyoto-Zieles bei. Österreich muss in diesem Zusammenhang
bis zum Jahr 2012 insgesamt 17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent einsparen.
Das derzeit gültige 4%-Ökostromziel leistet dazu einen
CO2-Einsparungs-Beitrag von 6,5%. Nun wurde jedoch die Förderung von
Ökostrom für 2004 wegen des Widerstandes einiger Länder vorerst auf den
Beiträgen des Jahres 2003 eingefroren, woraus sich eine Investitionslücke
von 32 Mio. EUR für das Jahr 2004 ergibt. Im Interesse des Klima- und
Umweltschutzes, aber auch zur Förderung der heimischen Technologie
verlangen wir eine sofortige Anhebung der Ökostrom-Zuschläge um
durchschnittlich 0,07 Cent/kWh, wie sie ursprünglich vom
Wirtschaftsministerium vorgeschlagen wurde“, forderte der Obmann des
Ausschusses für Energiefragen in der Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs, Martin Preineder. Mit
dem Ökostromgesetz wurde eine Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für „Auf
Grund der um 0,07 Cent/kWh zu geringen Zuschläge für das Jahr 2004
ergibt sich eine Finanzierungslücke für sonstigen Ökostrom von etwa 32
Mio. Euro. Überlegt wird nun, dass jene Anlagen, die einen Vertrag
mit dem Öko-BGV abgeschlossen haben den Einspeisetarif laut
Einspeisetarif-Verordnung 2003 erhalten. Alle anderen Anlagen, selbst wenn
schon erste Investitionen getätigt wurden, sollen einen wesentlich
geringeren Einspeisetarif bekommen. Dieser könnte um bis zu 70% reduziert
sein“, so Preineder weiter. Und deutlich: “Mit dem Gesetz wurde ein klares Zeichen in Richtung Förderung von erneuerbaren Energien gesetzt. Diese Vorgangsweise jedoch stellt den Gesetzeswillen auf den Kopf und führt einzelne Betreiber sogar in den finanziellen Ruin. Das ist völlig inakzeptabel und stellt die Zukunft der erneuerbaren Energie in Österreich insgesamt in Frage. Nach ersten Berechnungen haben 110 Anlagenbetreiber im Jahr 2003 zwar einen Bescheid erhalten haben und erste Investitionen getätigt, verfügen jedoch noch über keinen Vertrag mit dem Öko-BGV. All diese Anlagenbetreiber stehen nun vor einer ausweglosen finanziellen Situation.“ Im
Jahr 2003 waren folgende Zuschläge festgelegt worden:
Wie sieht die Kostenseite aus?
Zusätzliche Kosten für Haushaltskunden? „Im Jahr 2003 ist es zu einer
Unterdeckung von etwa 3,5 Mio. Euro gekommen (Differenz Ausgaben minus
Einnahmen), die im Jahr 2004 auszugleichen sind. Da im Jahr 2004 mit
Ausgaben von ca. 151 Mio. Euro (plus die erwähnte 3,5 Mio. Euro
Unterdeckung aus 2003) zu rechnen ist, jedoch nur Einnahmen von 122,6 Mio.
Euro zur Verfügung stehen (59,4 Mio. Euro aus Zuschlägen und 63,2 Mio.
Euro aus dem Verrechnungspreis) fehlen etwa 32 Mio. Euro. Die fehlenden
32 Mio. Euro könnten durch eine Anhebung des Zuschlages um 0,07 Cent/kWh
abgedeckt werden. In Summe würde die neue Zuschlagsverordnung etwa 16,7
Mio. EUR Mehrkosten für die Netzebene 7 bedeuten bzw. einen
durchschnittlichen Haushalt (mit 3.500 kWh Verbrauch) mit etwa 2,45
Euro/Jahr zusätzlich belastet“, rechnete Preineder vor. Zusätzliche Kosten für Industriekunden? Die zusätzlichen Kosten für
die neue Zuschlagverordnung würden im Vergleich 14,3 Mio. Euro an
Mehrkosten für Industrie und Wirtschaft (NE 1-6) ausmachen. „Das Kostenargument, das immer
wieder von der Wirtschaft und Industrie herangezogen wird, ist in Relation
zu anderen Kosten wie z.B. zur Energieabgabe zu sehen. Großindustrie
zahlen jährlich etwa 290 Mio. Euro an Energieabgaben, wovon ca.190
Mio. Euro durch das Energieabgaberückvergütungsgesetz rückvergütet
werden. Auch der Marktpreis von 2,97
Cent/kWh muss im Vergleich zum Zuschlag von 0,138 Cent/kWh (bzw. 0,07
Cent/kWh Mehraufwand) gesehen werden. Laut
Expertenmeinung wird der Marktpreis in den nächsten Monaten und Jahren
noch weiter steigen und die Industrie bzw. Wirtschaft wesentlich stärker
finanziell belasten als jetzt, ohne jedoch einen Beitrag zum Klimaschutz
zu leisten“, so Preineder.
Ein Anstieg des Marktpreis auf 3,285 Cent/kWh (vgl. E-Control:
Marktpreis 4. Quartal 2003) bedeutet in etwa Mehrkosten von 80 Mio. EUR für Industrie und Wirtschaft. Der Ökostromzuschlag umfasst lediglich ein Prozent der Stromrechnung, leistet jedoch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung der heimischen Technologie. Mit dem Ökostromgesetz und der
Einspeiseverordnung wurde eine Basis geschaffen, auf welche
Anlagenbetreiber vertraut haben und daraufhin finanzielle Investitionen
getätigt haben. |
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| Nachtrag am 23.1.:Verfassungsexperte Prof. Heinz Mayer zu Ökostromzuschlag: Unterdeckung ist rechtswidrig ! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unterstützung für den Standpunkt von Abg. zum Nationalrat Martin
Preineder in Diskussion über die Ökostrom-Zuschlagsverordnung
durch den Verfassungsexperten Professor Dr. Heinz Mayer: In
einem Gutachten, das am 23. Jänner von der Raiffeisen Leasing präsentiert
wurde, stellt Mayer fest, dass die Ökostrom-Förderzuschläge so
festzusetzen seien, "dass die gesamten Mehraufwendungen gedeckt
werden, eine Unterdeckung ist nicht zulässig". Eine andere
Vorgehensweise belaste die erlassene Verordnung mit Rechtswidrigkeit, so
Mayer. Er weist auch darauf hin, dass die Abnahmepflicht des Verbundes für
Ökostrom aufrecht bleibe. Abschließend stellt der Verfassungsexperte in seinem Gutachten fest: Unabhängig davon, ob eine dem Gesetz entsprechende Verordnung erlassen wurde oder nicht, sei der ÖBGV (Ökostrom-Bilanzgruppenverantwortlicher = die Verbund-Austrian Power Grid AG) auf Grund des gesetzlichen Kontrahierungszwanges verpflichtet, den angebotenen Ökostrom abzunehmen und zu vergüten. Der ÖBGV selbst habe - wenn keine dem Gesetz entsprechende Verordnung erlassen wird, die seine Mehraufwendungen abdeckt - seinerseits einen Amtshaftungsanspruch gegen den Bund beziehungsweise gegen die Bundesländer. |
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| Dkfm. Ernst Scheiber, Dr. Heinz Kopetz, NR Martin Preineder, Niedermair | Dkfm. Ernst Scheiber, Dr. Heinz Kopetz, NR Martin Preineder | Dkfm. Ernst Scheiber, Dr. Heinz Kopetz, Dr. Tanja Daumann, NR Martin Preineder, Niedermair |
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