Katzelsdorf/Pressekonferenz:
Ausgleichszahlungen weniger an Produktion gebunden
Der Europäische Agrarrat einigte sich am 26. Juni in Luxemburg auf eine grundlegende Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 1.1. 2005.
Der jetzt erzielte Kompromiss beinhaltet eine stärkere Marktoriertierung durch Aufgabe bzw. Reduzierung der produktionsgebundenen und Stärkung der produktionsungebundenen Ausgleichszahlungen, wobei die kleinen Betriebe etwas stärker unterstützt werden.
Im Detail:
Die Direktzahlungen sollen von der Produktion weitgehend entkoppelt werden
Der ländliche Raum wird durch Mittelumschichtung im Rahmen der sogenannten Modulation gestärkt
Die Ausgleichszahlungen werden an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften (Cross Compliance) gebunden.
Entkopplung
Bei den Ackerkulturen wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, bis zu 25 % des Prämienvolumen gekoppelt zu halten.
Bei den Rinderprämien bestehen für die Mitgliedstaaten drei Optionen: bis zu 75% der Sonderprämien für männliche Rinder produktionsgekoppelt, die Prämie für Mutterkühe bis zu 100% und gleichzeitig die Schlachtprämie bis zu 40 % gekoppelt oder bis zu 100 % der Schlachtprämie gekoppelt.
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Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bis zu 10% des gesamten Direktzahlungsvolumens nach bestimmten Kriterien gekoppelt gewähren, wobei die max. Prozentsätze der gekoppelt gewährten Zahlungen bei Ackerkulturen, Rindern sowie Schafen und Ziegen nicht überschritten werden dürfen.
Modulation
Die obligatorische Modulation der Direktzahlungen wird nach dem Kompromiss bereits im Jahre 2005 eingeführt und führt zu einer Besserstellung kleiner Betriebe.
Betriebe mit 15 Hektar werden 5.000 Euro Betriebs-Ausgleichszahlung erhalten.
Kürzung ab 15 Hektar Betriebsgröße
2005: 3 %
2006: 4 %
2007: 5 %
Die durch die Modulation freiwerdenden Mittel sollen für Investitonsförderungen, speziell von Jungunternehmern eingesetzt werden
Umwelt- und tierschutzgerechtere Betriebsführung
Insgesamt kommen 18 europaweit idente Auflagen, die mehr Umwelt- und Tierschutz sicher stellen sollen.
Die Regelung zur Förderung des ländlichen Raums greift u.a. folgende Elemente auf:
Ein eigenes Kapitel "Lebensmittelqualität"
Einen eigenen Fördergrundsatz "Tierschutz"
Ein Kapitel zur Förderung höherer Standards sowie die Unterstützung lokaler Partnerschaften zur Förderung integrierter Entwicklungsstrategien
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