Ökostromanteil soll bis 2008 auf 4% steigen |
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Ökostromgesetz gültig seit 1.1.2003 Die EU-Richtlinie "Erneuerbare Energien" sieht vor, daß in Österreich der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Stromverbrauch von rund 70 Prozent auf rund 78 Prozent im Jahr 2010 ansteigen soll, wobei der Anteil an Ökostrom und Kleinwasserkraft derzeit knapp 10 Prozent beträgt. Als ein wichtiger Teil zur Erreichung des Ziels wurde in Österreich das Ökostromgesetz erlassen. Dieses regelt künftig das Fördersystem für Ökoenergie inclusive Kleinwasserkraft. Ziel ist ein weiterer systematischer Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsformen wie zum Beispiel Biomasseverstromung, Windenergienutzung und Kleinwasserkraftausbau. Die dafür zusätzlich benötigten Mittel - Ökostrom ist in der Erzeugung nach wie vor meist teurer - werden aus zwei "Finanzierungsquellen" aufgebracht: - Zuschläge zum Netznutzungsentgelt: Ein Teil der Förderbeträge wird wie bisher über Zuschläge zum Netznutzungsentgelt eingehoben. - Förderung über den Energiepreis: Energielieferanten müssen eine gesetzlich definierte Menge Ökostrom zu einem fixen Verrechnungpreis von 4,5 Eurocent/Kilowattstunde einkaufen. Alle Energiepreise müssen daher ab Februar 2003 um 0,2028 Eurocent/kWh netto angehoben werden. Für einen durchschnittlichen niederösterreichischen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh entstehen dadurch Mehrkosten von weniger als einem Euro pro Monat. |
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