NEWSLETTER 25. Mai 2004 |
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Tierschutzgesetz: Vier-Parteien-Beschluß
im Parlament
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Tragbarer Kompromiss für Tiere, Konsumenten und Landwirtschaft |
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In einem gut zwölfstündigen
Verhandlungsmarathon konnten sich die Tierschutzsprecher der vier
Parlamentsparteien in der Nacht auf den 19. Mai auf die noch strittigen
Eckpunkte für ein bundeseinheitliche Tierschutzgesetz einigen. Die
Verhandler - ÖVP-Verfassungssprecherin Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Klaus Wittauer (FPÖ), SP-Tierschutzsprecherin Ulli Sima sowie Brigid
Weinzinger (Grüne) sprachen in einer gemeinsamen
Pressekonferenz von einem "tragbaren Kompromiss, mit dem Tiere,
Konsumenten und Landwirtschaft leben können". Es hätten sich alle
Fraktionen bewegen müssen, sonst wäre eine Einigung unmöglich gewesen,
wurde betont. Die Einigung sieht im landwirtschaftlichen Nutztierbereich vor, dass
neben dem Verbot der konventionellen Legehennenhaltung (Ende 2008) auch
der Bau und die Inbetriebnahme von ausgestalteten Käfigen ab dem
01.01.2005 verboten wird. Für bestehende ausgestaltete Käfige wurde eine
Übergangsfrist von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme vereinbart. In der Frage Anbindehaltung wurde folgender Kompromiss gefunden: Grundsätzlich
wird im neuen Gesetz die dauernde Anbindehaltung verboten. Ausnahmen kann
die Behörde in der Rinderhaltung in genau definierten Fällen erlassen.
Konkret kann von der Verpflichtung, den Tieren 90 Tage im Jahr Auslauf zu
ermöglichen, abgegangen werden, wenn dies auf Grund rechtlicher,
baulicher oder sicherheitstechnischer Umstände nicht möglich ist. Parteienstellung für Tierschutz-Ombudsmann Staatszielbestimmung im Österreich-Konvent verankern Förderung des Tierschutzes soll verbessert werden Schächten: Betäubung sofort nach Schnitt Hundeabrichten: Elektroimpuls-Geräte verboten Am Dienstag, den 25. Mai wurde das Bundestierschutzgesetz im Verfassungsausschuss des Nationalrates beschlossen.
Der Beschluss im Plenum
des Nationalrates ist für den 16. oder 17.06. geplant. Martin Preineder versicherte, die ÖVP trage das Gesamtpaket mit. Man
habe sich den Kompromiss aber nicht leicht gemacht, weil auch die
wirtschaftliche Situation von rund 117.000 Tier haltenden Betrieben berücksichtigt
werden müsse. Es sei daher auch notwendig, Förderungen für den Ausstieg
aus der Käfighaltung zu gewähren. |
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| Preineder am Lilienhof | Artgerechte Tierhaltung | |
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Links: Am eigenen Bauernhof des Abgeordneten ist die Einstell-Pferdehaltung ein ökologisch
orientierter Betriebszweig Rechts: Im neuen Tierschutzgesetz ist ein Auslauf an zumindest 90 Tagen im Jahr festgeschrieben. Für Betriebe mit Anbindehaltung, bei denen dies wegen der Sitiuation am Hof nicht möglich ist, werden bei sonst tierschutzgerechter Haltung Ausnahmen genehmigt. |
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