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Neues aus dem Parlament - Mai 2005

Zustimmung EU-Verfassung - Schulreformen mit einfacher Mehrheit -
Vortestgeräte für Exekutive in der STVP verankert

„Ja“ zur Verfassung für Europa
Jede Gemeinschaft benötigt einen rechtlichen Rahmen. Die EU-Verfassung wird dieser Rahmen für eine gemeinsame Zukunft im vereinten Europa sein. Mit nur einer Gegenstimme hat der Nationalrat der neuen EU-Verfassung seine Zustimmung erteilt. Damit wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit klar erreicht. 

„Ziel der EU-Verfassung ist es, die EU-Verträge zu vereinfachen und die Zuständigkeiten der Union und ihrer Mitgliedstaaten deutlicher voneinander abzugrenzen“, erklärt Abg.z.NR Martin Preineder. Gleichzeitig will man die demokratische Legitimität der Entscheidungen auf EU-Ebene erhöhen und die EU-Politik transparenter und effizienter machen. Um in Kraft treten zu können, muss die Verfassung, die sämtliche bisherigen EU-Verträge ersetzt, von allen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden. In Österreich ist dafür eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat erforderlich.

Zweidrittelmehrheit gefallen
Schulreformen können künftig leichter umgesetzt werden. Nach langem Tauziehen im Vorfeld fassten die Abgeordneten den Beschluss, die bisher notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat für Schulgesetze grundsätzlich abzuschaffen. „Einige wesentliche Bildungsgrundsätze wie die neunjährige Schulpflicht, die Schulgeldfreiheit und der Religionsunterricht bleiben allerdings weiterhin verfassungsrechtlich abgesichert“, betont Martin Preineder.

Die derzeitige Trennung des Sekundarschulbereichs in Hauptschulen und Gymnasien bleibt aufrecht, da das Gesetz von einer erheblichen Differenzierung des Schulsystems ausgeht.

Vortestgeräte in der StVO verankert
Durch eine Regierungsvorlage wurden Alkohol- und Suchtgiftvortestgeräte nun gesetzlich in die StVO verankert. Die Novelle, die der Exekutive bei der Bekämpfung von Alkohol und Suchtgift am Steuer Vortestgeräte zur Hand gibt, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Darüber hinaus soll auch der Kreis der zu Untersuchungen hinsichtlich des Vorliegens einer Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung befugten Ärzte ausgedehnt werden.  

homepage von NR Martin Preineder

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