INFOSEITE MAI 2005 |
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Fristverlängerung bis 31. Dezember 2007 |
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Martin Preineder: Sieg der Vernunft bringt Vorteile für Betreiber und Errichter von Ökostromanlagen |
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Ein konkretes Ergebnis des ÖVP-Reformdialoges „Wirtschaft und Arbeit“ ist die Fristverlängerung für die Inbetriebnahme genehmigter Ökostromanlagen von Mitte Juni 2006 auf den 30. Juni 2007. „Die Entscheidung sichert Aufträge und Arbeitsplätze heimischer Firmen und verhindert auch Baufehler aufgrund zu rascher Bauausführung sowie eine durch Termindruck ausgelöste Kostenexplosion bei den Betreibern. Österreich kann somit seine Spitzenposition bei erneuerbaren Energieträgern halten und weiter ausbauen sowie wesentliche Impulse zur Arbeitsplatzsicherung setzen. |
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In diesem Fall gilt einmal mehr der Spruch, was gut für die
Wirtschaft ist, ist auch gut für die Arbeitsplätze“, zeigte sich der
Energiesprecher der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs, Martin Preineder, erfreut über die Fristverlängerung für
Ökostromanlagen.
Zahlreiche Neuanlagen bewilligt Fristgerechte Auftragserledigung auch durch inländische
Anlagenbauer möglich |
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