INFOSEITE MAI 2005

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Fristverlängerung bis 31. Dezember 2007

Martin Preineder: Sieg der Vernunft bringt Vorteile für Betreiber und Errichter von Ökostromanlagen

Ein konkretes Ergebnis des ÖVP-Reformdialoges „Wirtschaft und Arbeit“ ist die Fristverlängerung für die Inbetriebnahme genehmigter Ökostromanlagen von Mitte Juni 2006 auf den 30. Juni 2007. „Die Entscheidung sichert Aufträge und Arbeitsplätze heimischer Firmen und verhindert auch Baufehler aufgrund zu rascher Bauausführung sowie eine durch Termindruck ausgelöste Kostenexplosion bei den Betreibern. Österreich kann somit seine Spitzenposition bei erneuerbaren Energieträgern halten und weiter ausbauen sowie wesentliche Impulse zur Arbeitsplatzsicherung setzen.
 In diesem Fall gilt einmal mehr der Spruch, was gut für die Wirtschaft ist, ist auch gut für die Arbeitsplätze“, zeigte sich der Energiesprecher der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Martin Preineder, erfreut über die Fristverlängerung für Ökostromanlagen.

Zahlreiche Neuanlagen bewilligt
Wie berichtet, sicherte das geltende Ökostromgesetz jenen Anlagen, die bis 31.Dezember 2004 einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, die gesetzlichen Stromeinspeistarife. Dies galt allerdings nur für Anlagen, die bis 30. Juni 2006 in Betrieb gehen und somit Strom ins Netz liefern. Aus diesem Grund wurden bis Jahresende 2004 auch alle Prognosen für Genehmigungen weit übertroffen. So wurden im Dezember des Vorjahres zusätzliche 100 Windräder mit einer Leistung von 200 MW genehmigt. Preineder dazu: „Dieser Trend setzte sich fort, bis Jahresende 2004 wurden weitere 60 feste Biomasseanlagen und 150 Biogasanlagen bewilligt. Für Betreiber und Errichter brachte diese Situation enormen Druck. Einerseits kam es bei der Bewilligung aufgrund von Einsprüchen zu Verzögerungen, anderseits waren die Baufirmen total überlastet“.

Fristgerechte Auftragserledigung auch durch inländische Anlagenbauer möglich
Die Durchführung aller Auftragseingänge innerhalb der angemessenen Frist wäre nur mit Einbindung ausländischer Bau- und Anlagefirmen möglich gewesen. Der ursprünglich positive Effekt für Österreichs Wirtschaft wäre somit durch die geltende Gesetzeslage mehr oder weniger hintertrieben worden, erläuterte der Präko-Energiesprecher. „Es geht hier allein im Bereich Biogas um eine Investitionssumme von über 100 Millionen Euro. Mit der Fristerstreckung auf den 30. Juni 2007 wurde jetzt klargestellt, dass alle genehmigten Anlagen auch errichtet werden können. Das ist für alle Ökoanlagenbetreiber, die auf berechenbare Rahmenbedingungen gesetzt haben, eine enorm wichtige Entscheidung“, betonte Preineder abschließend.

Zur Presseinformation zum Thema    hier....

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ARGE Kompost & Biogas